Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Mit der Patientenverfügung können Sie schriftlich festhalten, welche medizinischen Maßnahmen generell für Sie infrage kommen und welche nicht. So ist gewährleistet, dass alles Ihrem Willen gemäß geschieht – auch für den Fall, dass Sie sich nicht mehr mitteilen können.

Außerdem empfiehlt es sich, einer Person Ihres besonderen Vertrauens eine Vorsorgevollmacht auszustellen. So kann diese im Notfall stellvertretend für Sie wichtige Entscheidungen treffen und dafür Sorge tragen, dass Ihre Vorstellungen umgesetzt werden. Sowohl die Patientenverfügung als auch die Vorsorgevollmacht können natürlich jederzeit widerrufen werden.

Vordrucke und Muster für Vollmachten erhalten Sie bei den Bezirksregierungen und Betreuungsvereinen.

Vor dem Ausfüllen einer Patientenverfügung und/oder einer Vorsorgevollmacht lassen Sie sich bitte von Ihrem Hausarzt beraten. Weitere Infos erhalten Sie in der zugehörigen Broschüre vom Bundesministerium der Justiz. Diese können Sie sich unter dem Menüpunkt Downloads als PDF-Dokument abspeichern.

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