Wer im Erbfall berücksichtigt wird, richtet sich in Deutschland nach der gesetzlichen Erbfolge:
Kinder, Enkel und Urenkel
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousinen/Cousins
Dabei werden Erben zweiter Ordnung erst berücksichtigt, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind, usw.
Der Ehepartner erbt, sofern Erben erster Ordnung vorhanden sind, ein Viertel des Nachlasses. Bei Erben zweiter Ordnung die Hälfte bzw. den gesamten Nachlass, wenn es keine Erben erster oder zweiter Ordnung gibt.
Wenn Sie eine andere Verteilung wünschen, empfiehlt sich das Aufsetzen eines Testaments. Unabhängig von Ihren Vorstellungen steht jedoch den Erben erster Ordnung und dem Ehepartner immer ein gewisser Pflichtanteil zu.
Fragen zum Erbrecht und zum Testament richten Sie bitte an Ihren fachkundigen Rechtsanwalt oder Notar.