Erbrecht in Deutschland

Wer im Erbfall berücksichtigt wird, richtet sich in Deutschland nach der gesetzlichen Erbfolge:

Erben erster Ordnung:

Kinder, Enkel und Urenkel

Erben zweiter Ordnung:

Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung:

Großeltern, Onkel/Tanten, Cousinen/Cousins

Dabei werden Erben zweiter Ordnung erst berücksichtigt, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind, usw.

Der Ehepartner erbt, sofern Erben erster Ordnung vorhanden sind, ein Viertel des Nachlasses. Bei Erben zweiter Ordnung die Hälfte bzw. den gesamten Nachlass, wenn es keine Erben erster oder zweiter Ordnung gibt.

Wenn Sie eine andere Verteilung wünschen, empfiehlt sich das Aufsetzen eines Testaments. Unabhängig von Ihren Vorstellungen steht jedoch den Erben erster Ordnung und dem Ehepartner immer ein gewisser Pflichtanteil zu.

Denken Sie vorausschauend: Über eine Schenkung zu Lebzeiten können Sie möglicherweise bei der Erbschaftssteuer sparen.

Fragen zum Erbrecht und zum Testament richten Sie bitte an Ihren fachkundigen Rechtsanwalt oder Notar.

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